Nachweis EWärmeG

Der Nachweis nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EWärmeG) ist ein wichtiger Bestandteil der Energieberatung.

Innerhalb von 18 Monaten müssen Eigentümer von Neubauten oder umfangreich sanierten Gebäuden den Nachweis erbringen, dass ein bestimmter Anteil der Wärme aus erneuerbaren Energien stammt.

Wir unterstützten Sie dabei, die Anforderungen des EWärmeG zu erfüllen und bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung.

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